Auflagen, Empfehlungen und Ziele vom Gesetzgeber
(Stand: 02.02.2021)
Niedersachsen – 27.01.2021, Landtag, Beschluss:
- Die Entnahme von Wasser stärker zu überwachen und besser zu steuern
- Die Nutzung von kommunalen Abwässern für Bewässerungszwecke (Abwasserverbände) zu fördern und mögliche Substitutionsmaßnahmen zur Verrieselung zu prüfen und umzusetzen
- Die Gründung von Beregnungsverbänden sowie wassersparende Beregnungstechniken zu fördern und durch entsprechende Agrarförderungen zu unterstützen
- die Förderung für den Bau technischer Anlagen wie Talsperren, Speicherbecken und Zisternen zu prüfen
https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/08001-08500/18-08406.pdf
- Wasserentnahmegebühr (WEG) zur Beregnung und Berieselung (oberirdische Gewässer/ Grundwässer) [€/m³]: 0,007 (31.12.2020) -> 0,014 (1.1.2021)
NRW – Mai 2020 Landtag, Änderung des Landeswasserrechts (§ 37 Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung; zu §§ 12, 50 des Wasserhaushaltsgesetzes):
- Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor anderen Benutzungen, ausgenommen Wohl der Allgemeinheit
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3920070525140450679
- Kritik (z.B. kundenspezifische Wasserverteilung nicht praktikabel) & Vorschläge für Änderungen:
Bayern – 2021 (geplant), Landesamt für Umwelt, Evaluierung der Begutachtungsvorgaben v. 2019:
- Einsatz von Wasserzählern
- Laufzeit der wasserrechtlichen Genehmigung von standardmäßig 5 Jahren für Entnahmebescheide
- tageszeitliche Einschränkungen für verdunstungsanfällige Beregnungstechniken. Durch diese Rahmenbedingungen
https://www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung/index.htm
Bund – 27.01.2021, Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Nationaler Wasserdialog (Grundlage für zukünftige “Nationale Wasserstrategie“):
- Vorrang der Trinkwasserversorgung
- Unklar: Abgrenzung von anderen Nutzungen, für die insbesondere in Knappheitssituationen ggf. Prioritätsentscheidungen zu treffen oder die Möglichkeit der Nutzung alternativer Wasserressourcen zu prüfen sind