Definition der Auswirkungen auf Vertragsbeziehungen, wenn General Business Partner (GBP) Machine Management vertreiben wollen
Definition der Auswirkungen auf Vertragsbeziehungen, wenn Core Member der aag beitreten wollen und das Machine Management vertreiben wollen
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Notizen
General Business Partner
Jedes landwirtschaftlich orientierte Unternehmen kann GBP werden
Ein Vertragsverhältnis kann immer nur im 1. oder 3. Quartal entstehen. Inkrafttreten erst im darauffolgenden Quartal, also am 1.4. oder 1.10. eines Jahres
Das Vertragsverhältnis (Vertriebsvertrag) besteht zwischen GBP und FarmFacts. Zwischen GBP und aag besteht ein gesondertes Vertragsverhältnis.
Ein GBP ist immer Agent und darf
Lizenzen vertreiben
Marketing Material nutze
Empfehlungen zu Produktentwicklung an FarmFacts geben (ptional)
Ein GBP darf nicht:
Ein Stimmrecht bei aag nutzen
Auf das Enhancement Budget zugreifen
Ein Business Partner muss:
(Eintrittsgebühr an aag bezahlen)
(Jährliche Gebühr an aag bezahlen)
25 % mehr für eine Lizenz an FarmFacts bezahlen. Der Aufschlag fließt zu 100 % in das Enhancement Budget
Eine Mindestmenge an Lizenzen von FarmFacts abnehmen. Anzahl an Lizenzen errechnet sich durch Formel, siehe Exhibit 10.1 D
Core Member
Ein Core Member muss ein landwirtschaftlicher Hersteller entsprechend der Vorgaben in Exhibit 10.2 sein
Ein Core Member hat ein Stimmrecht innerhalb der aag
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Core Member und aag. Für den Vertrieb der Lizenzen ist ein separates Vertragsverhältnis mit Hersteller und FarmFacts notwendig (siehe Exhibit 10.3)
Beitritt nur im ersten Quartal eines Jahres möglich, Inkrafttreten sofort
Ein Core Member darf:
alles, was im LFA geregelt ist
Ein Core Member muss
(Eintrittsgebühr an aag)
(Extragebühr für historische Kosten)
Eine Mindestmenge an Lizenzen von FarmFacts abnehmen. Anzahl der Lizenzen errechnet sich durch Formel, siehe Exhibit 10.1 B
Auf Grund der hohen Hürden bei GBP (Beitrittsgeühr etc.), ist die Zielrichtung, möglichst viele Partner in die Vertriebsorganisation von FarmFacts aufzunehmen. Hierzu ist ein eigener Vertrag / Nachtrag bei bestehenden Verträgen notwendig, ohne dass die aag oder die Hersteller mit eingebunden sind. Möglich sind alle Vertriebsformen (Reseller und Agent), die FarmFacts anbietet.
Einschränkung: Innerhalb der ersten vier Jahre nach Unterzeichnung des LFA darf FarmFacts keine neuen Händler eines Herstellers für den Vertrieb des Machine Management nutzen. Bei Zweifel frägt FarmFacts bei den Hersteller an bzw. stellen die Hersteller die Informationen bereit. Die bestehende Vertriebsorganisation ist davon unberührt.
Handlungspunkte
Vertriebsvertrag für GBPs (bei Bedarf)
Exhibit 10.3 als separates Vertragswerk aufsetzen (bei Bedarf)
Vorgehen für Informationsfluss "Händler eines Herstellers"
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