Skip to main content
Skip table of contents

Baden-Württemberg FAKT F3 Förderung

Inhalt

F 3 - Precision Farming

Ausgleichsleistung: 80 €/ha

Fördervoraussetzungen und Auflagen

  • Anwendung von Precision Farming als Paket mit den Maßnahmen
    • 1. "Stickstoffdüngung mit N-Sensor",
    • 2. "Phosphat-Grunddüngung,
    • 3. "Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs".

Hinweise

Als Nachweis der Durchführung sind die Düngebedarfser­mitt­lung sowie der Ausdruck der digital erfassten Ausbrin­gungs­karte erforderlich.

  1. Stickstoffdüngung mit dem N-Sensor
    Die sensorgestützte Ausbringung von N-haltigen Mineral­düngern wird für den Einsatz in Getreide, Raps, Mais und Kartoffeln gefördert.
  2. Bodengehalte zur Er­mitt­lung des Phosphat-Düngebedarfs. Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Analysenergebnisse und der Ausdruck der erstellten Nährstoffkarte erforder­lich.
  3. Phosphat-Grunddüngung. Die Phosphatdüngung hat gemäß dem ermittelten Dünge­bedarf zu erfolgen, d.h. in Gehaltsklasse E keine Düngung (organisch und mineralisch).

Gebietsbeschränkung

Für die Teilmaßnahmen F1 bis F4 ist die Beschränkung auf die Wasser- bzw. Erosionskulisse ab Antragstellung 2020 aufgehoben.


FAKT­ MASSNAHME F 3: PRECISION FARMING (ALS PAKET)


Precision Farming steht u. a. für eine teilflächenspezifische Mineraldüngung mit Hilfe von Satelliten-, Sensor- und Droh- nensystemen. Precision Farming berücksichtigt die Heterogenität des Bodens und des Pflanzenbestandes auf demselben Schlag und kann damit zu einer weiteren Optimierung des umwelt- gerechten und ressourcenschonenden Pflanzenbaus beitragen.

Zielsetzung

Ziel der Maßnahme ist es, schwerpunktmäßig zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie den möglichen Eintrag von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Oberflächengewässer weiter zu reduzieren.

Durch den Einsatz von optischen Pflanzensensoren, durch die Analyse der Phosphatgehalte im Boden und durch die Erfassung von Unterschieden in der Phosphatversorgung des Schlages wird eine genauere, teilflächenspezifische Ermittlung des Düngebedarfs möglich. Damit wird sowohl ein effizienterer Einsatz der Düngemittel als auch eine gewässerschonende Bewirtschaftung gewährleistet. Teilflächen mit hohem Ertragspotenzial und geringer Nährstoffversorgung werden bedarfsgerecht gedüngt und Teilflächen mit geringem Ertragspotenzial wie z. B. verdichtete Böden oder das Vorgewende werden nicht überdüngt. Darüber hinaus werden Fehlstellen und Überlappungen vermieden.

Damit bietet Precision Farming mit dem teilflächenspezifischen Einsatz von Düngemitteln sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile.

Was wird verlangt?

  • Beantragte Fläche liegt außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten.
  • Anwendung von Precision Farming (als Paket) mit den Maßnahmen:
    • Mineralische Stickstoffdüngung mit optischem Pflanzensensor.
    • Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs.
    • Teilflächenspezifische mineralische Phosphat-Grunddüngung.
  • Digitale Dokumentation.
  • Vorlage der Düngebedarfsermittlung nach Vorgaben der Düngeverordnung mit realistischer Ertragserwartung.
  • Eine Förderung von Flächen, für die eine Förderung nach F 2 „Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion“ beantragt wurde, ist nicht möglich.

Stickstoffdüngung mit optischen  Sensoren

Die sensorgestützte Ausbringung von N-haltigen Mineraldüngern wird für den Einsatz in Getreide, Raps, Mais und Kartoffeln gefördert. Diese Düngung mittels Pflanzensensoren muss nach dem Bestandsschluss der Kulturen, d. h. bei Getreide ab der zweiten Stickstoffgabe zum Schossen erfolgen. Bei Mais und Kartoffeln darf nur die Hälfte der N-Düngebedarfsmenge als Startgabe ausgebracht werden. Die zweite, sensorgestützte N-Düngung erfolgt bei Mais zum 8-10-Blattstadium und bei Kartoffeln zum Reihenschluss. Sensormessungen und Düngung werden als „Online-Verfahren“ in einem Arbeitsschritt erledigt. Der am Schlepper montierte Sensor misst genau definierte Frequenzen aus dem sichtbaren grünen oder roten Licht sowie aus dem nahinfraroten Bereich. Aus diesen Messungen wird ein Vegetationsindex errechnet, der mit der Stickstoffversorgung oder der Biomasse des Bestandes korreliert. Die optimale N-Düngemenge wird berechnet und vom Düngerstreuer teilflächenspezifisch ausgebracht. Vor einer Überfahrt müssen die Sensoren kalibriert werden. Je nach Sensortyp sind bereits fruchtartspezifische Regelfunktionen hinterlegt und müssen nur ausgewählt oder aber vom Nutzer selbst erstellt werden. Es ist darauf zu achten, dass die nach Düngeverordnung ermittelten N-Düngermengen nicht überschritten werden.

Außer dem „Online-Verfahren“ sind auch „Offline-Verfahren“ mit zuvor erstellten Streukarten und das Verfahren „Online mit Map-Overlay“ förderfähig. Grundlage dafür sind sogenannte Ertragspotenzialkarten, die aus Basiskarten wie Nährstoff-, Ertrags-, Boden- oder langjährigen Satellitendaten erstellt werden. Beim „Offline-Verfahren“ werden während der Überfahrt Messwerte mit dem Sensor erfasst, die später als Basis für die Berechnung von Sollwertkarten verwendet werden. Erst in einem weiteren Schritt erfolgt die Düngung nach der berechneten Karte. Beim „Online mit Map-Overlay“-Verfahren erfolgt die Verrechnung der Sensordaten mit Ertragspotenzialkarten während der Überfahrt des Schlages.

Der Vorteil dieser Verfahren besteht darin, dass durch Kombination der Sensorergebnisse mit zusätzlichen Schlaginformationen ertragsreduzierende Faktoren wie z. B. Bodenverdichtung, trockene Bereiche und mangelnde Grundnährstoffversorgung mit berücksichtigt und diese Stellen nicht auf Grund eines niedrigen Sensorwertes überdüngt werden. Die Erstellung der georeferenzierten Karten kann von einem Dienstleister übernommen werden.

Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Schlagbilanz und die Düngebedarfsermittlung sowie der Ausdruck der digital erfassten Ausbringungskarte erforderlich. Dem Ausdruck können die Einsatzdaten, die Schlaggröße und die Umrisse des Schlages entnommen werden, auf dem die Teilmaßnahme durchgeführt worden ist.

Erhebung der unterschiedlichen Bodengehalte zur Ermittlung  des Phosphat-Düngebedarfs

Für die Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs ist eine teilflächenspezifische Kartierung der Phosphatgehalte im Oberboden des Schlages erforderlich. Voraussetzung dafür ist die Erfassung der Bodenunterschiede innerhalb des Schlages. Dazu werden Bodenproben mind. im 1-Hektar-Raster gezogen (also z. B. 10 Mischproben auf einem 10-ha-Schlag), wobei die Beprobungspunkte georeferenziert sein müssen. Als Beprobungsschema ist eine anerkannte starre Rasterbeprobung (meist diagonal oder im Zickzackschema) oder eine Selektivbeprobung (dynamisches Raster) möglich. Liegen digitale Vorinformationen in Form von Ertragskarten, Bodenkarten (Reichsbodenschätzung, Leitfähigkeitsmessung z. B. mit dem EM-38-Scanner oder vergleichbare Bodenkarten) oder für diesen Zweck geeignete Fernerkundungsdaten vor, sollten diese für eine Selektivbeprobung genutzt werden. Auf Grund dieser Karten können die Proben gezielt innerhalb gleichartiger Boden- oder Ertragsklassen gezogen werden.

Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Analysenergebnisse und der Ausdruck der erstellten Nährstoffkarte erforderlich. Dem Ausdruck können die ermittelten Bodenklassen, die Schlaggröße und die Umrisse des Schlages entnommen werden, auf dem die Teilmaßnahme durchgeführt worden ist.

Phosphat-Grunddüngung

Auf der Basis der Nährstoffkarte wird der P-Düngebedarf teilflächenspezifisch berechnet und daraus eine Applikationskarte erstellt. Nach den Angaben dieser Karte wird die Phosphatdüngermenge als Mineraldünger teilflächenspezifisch ausgebracht.

Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Düngebedarfsermittlung sowie der Ausdruck der digital erfassten Ausbringungskarte erforderlich. Dem Ausdruck können die Einsatzdaten, die Schlaggröße und die Umrisse des Schlages entnommen werden, auf dem die Teilmaßnahme durchgeführt worden ist.

Die Phosphatdüngung hat gemäß dem ermittelten Düngebedarf zu erfolgen, d. h. in Gehaltsklasse E keine Düngung (organisch und mineralisch).

Die Maßnahme Precision Farming wird nur im Paket mit den drei beschriebenen Teilmaßnahmen angeboten. Das heißt auf Schlägen, auf denen die Pflanzensensoren eingesetzt werden, ist auch eine teilflächenspezifische Kartierung der Phosphatgehalte im Oberboden erforderlich. Die Vorgaben der Düngeverordnung müssen eingehalten werden.

Details zu den Regelungen können der folgenden FAQ-Seite entnommen  werden:  www.ltz-augustenberg.de >Arbeitsfelder >Smart Farming und Landwirtschaft 4.0.


FAQ

I Förderkulisse und Allgemeines

  1. Kann ich in meinem Betrieb nur die Flächen in der Wasserkulisse beantragen?
    Die Förderkulisse umfasst alle Flächen außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten.
    Beantragt werden kann auch auf Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten, um z.B. den Verpflichtungsumfang des Antragsjahres erfüllen zu können (Siehe Frage IV(1)). Es werden jedoch nur die außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten liegenden Flächen gefördert. Maßgeblich ist dabei die Fläche, die mit dem Pflanzensensor gedüngt wurde.
    Beachten Sie bitte Ihre Fruchtfolge: Die Maßnahme wird nur beim Anbau von Mais, Raps, Kartoffeln oder Getreide gefördert, da nur in diesen Kulturen ein Sensoreinsatz sinnvoll ist.
  2. Wie groß muss die Mindestfläche eines Schlages sein, um an der Maßnahme teilzunehmen?
    Förderfähige Flächen müssen eine Mindestschlaggröße von 1 Ar (100 qm) aufweisen.
  3. Muss die Sensordüngung und die teilflächenspezifische P-Düngung auf den selben Flächen durchgeführt werden?
    Grundsätzlich sollten beide Maßnahmen auf der jeweils gleichen Fläche stattfinden. Da dies aus Fruchtfolgegründen nicht immer möglich ist, gilt folgendes: Der Pflanzensensor muss mindestens einmal auf der Fläche eingesetzt werden, auf der eine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde.

II P-Ermittlung (Phosphat)

  1. Muss die Ermittlung der P-Gehalte im Boden im ersten Antragsjahr stattfinden?
    Nein, aber die Ermittlung muss vor der teilflächenspezifischen Grunddüngung stattfinden.
  2. Wie oft muss ich den Düngebedarf ermitteln?
    Einmal in fünf Jahren (vor Ausbringung von P-haltigen Düngemitteln). (vgl. DüV § 4 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Nummer 2)

III P-Düngung (Phosphat)

  1. Kann ich auch gefördert werden, wenn ich meine P-Düngung komplett über organische Düngung abdecke?
    Die P-Düngung kann nur teilweise über organische Düngung ausgebracht werden. Es muss noch möglich sein die P-Düngung entsprechend den Ergebnissen der P-Ermittlung mineralisch zu ergänzen. Die maximal zulässige Andüngung für N darf nicht überschritten werden.
    Hinweis: Bei Schlägen <= 1 ha wird  nur eine einheitliche Menge (ein untersuchtes Raster) ausgebracht. In diesem Fall kann die P-Düngung komplett über organische Düngung abgedeckt werden. Eine vorsätzliche Aufteilung von bestehenden Schlägen in Teilflächen <= 1 ha ist unzulässig.
    In jedem Fall muss der Phosphatgehalt im organischen Dünger bekannt sein (vgl. DüV § 3 Absatz 4).
  2. Darf ich nur noch mineralischen P-Dünger ausbringen?
    Nein, auch die Ausbringung von Mehrnährstoffdüngern oder organischem Dünger ist erlaubt (siehe II(2)), wenn dadurch nicht die ermittelte Düngebedarfsmenge für P und maximal zulässige Andüngung für N überschritten wird. Gegebenenfalls sind die schon ausgebrachten Mengen (über organische Düngung oder Mehrnährstoffdünger) bei der Erstellung einer Applikationskarte abzuziehen und den Rest mit einem P-Einzeldünger auszubringen.
  3. Hat es Auswirkungen auf die Förderung, wenn kein P-Düngebedarf besteht?
    Aus fachlicher Sicht ist die Beantragung der Maßnahme nur auf mit Phosphat nicht hochversorgten Böden sinnvoll. Die Maßnahme ist aber noch akzeptabel, wenn gemäß ermitteltem Phosphatdüngebedarf kein Phosphat mehr gedüngt wird und der gesamte N-Düngebedarf (ausgenommen Spätdüngung) über N-Sensor ausgebracht wird. Ein P-Düngebedarf besteht dann nicht, wenn mehr als 50 %  der Teilflächen in Gehaltsklasse E liegen.
  4. Gibt es Angaben, wann die P-Düngungen stattfinden müssen?
    Bezüglich des Zeitpunktes gibt es keine Vorgaben, aber die Ermittlung des Düngebedarfs muss vor den beiden Düngungen stattfinden.
  5. Darf ich zusätzlich zu den teilflächenspezifischen P-Düngungsmaßnahmen Dünger ausbringen?
    Die Anzahl der Teilgaben ist offen, es muss jedoch die gesamte mineralische P-Düngermenge teilflächenspezifisch ausgebracht werden.
  6. Muss die Düngung nach den Werten der „guten fachlichen Praxis“ erfolgen?
    Ja, und das heißt, dass auf Böden in Gehaltsklasse E keine Düngung mit P erfolgen darf (siehe auch III (3)).
  7. Muss die Phosphatermittlung und –düngung auf den im ersten Jahr beantragten Flächen stattfinden?
    Nein, vgl. Antwort zu I(1).
  8. Wie viele Proben muss ich ziehen, wenn mein Schlag z.B. 3,5 ha groß ist?
    Bei der vorgeschriebenen Beprobung im 1-ha-Raster muss für jeden angefangenen Hektar 1 zusätzliche Probe gezogen werden. Ab 3,01 ha müssen demnach 4 Proben gezogen werden.
  9. Welche Informationen muss eine Ausbringungskarte mindestens enthalten?
    1. Schlagname oder Schlagnummer
    2. Schlagumriss
    3. Schlaggröße
    4. Datum der Maßnahme
    5. Düngerart
    6. Durchschnittliche Ausbringungsmenge
    7. Eine Legende oder ein Histogramm, aus der/dem ersichtlich ist, welche P-Mengen auf welchen Teilflächen des Schlages ausgebracht wurden.

IV N-Düngung mit dem Sensor

  1. Muss ich die Sensordüngung immer auf derselben, beantragten Fläche durchführen?
    Nein, aber der Flächenumfang darf die Verpflichtungsfläche nicht unterschreiten. Wurden z.B. in 2015 50 ha beantragt, müssen in jedem Jahr 50 ha in den förderfähigen Kulturen mit dem Sensor gedüngt werden. Liegt ein Teil der Flächen durch die Fruchtfolge bedingt in den folgenden Jahren innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten wird die Fläche zwar auf den Verpflichtungsumfang angerechnet, aber nicht gefördert.
  2. Muss ich etwas bei der Andüngung beachten?
    Ja. Bei Mais und Kartoffeln darf nur die Hälfte der ermittelten N-Düngebedarfsmenge als Startgabe ausgebracht werden. Bei Wintergetreide (Winterweizen!): max. 60 kg N/ha; Winter-Raps: 60 – 80 kg N/ha (siehe auch IV( 3)).
  3. Kann ich für die erste Gabe in Raps auch einen "Herbst-Scan" nutzen?
    Ja. Die Ermittlung der N-Aufnahme im Herbst durch Pflanzensensoren ist mittlerweile ein verbreitetes Verfahren im Rapsanbau. Aus den daraus erzeugten „N-Aufnahme-Karten“ kann im Frühjahr eine „Streukarte N-Düngung“ erstellt werden, mit der die 1. Gabe teilflächenspezifisch ausgebracht wird (Offline-Verfahren). Die starre Vorgabe für Winterraps unter IV(2) entfällt damit.
  4. Kann die Andüngung auch mit Wirtschaftsdünger erfolgen?
    Ja. Bzgl. der Mengen beachten Sie bitte Frage IV(2), bei flüssigen Wirtschaftsdünger ist der Nges zugrunde zu legen. Bei Güllen, die aufgrund ihres hohen N-Gehaltes keine Andüngung ermöglichen, sind max. 10 cbm /ha möglich.
  5. Für welche Kulturen kann ich die Sensordüngung beantragen?
    Getreide, Mais, Raps, Kartoffeln.
  6. Ab wann nutze ich den Sensor zum Düngen?
    Die Düngung mit Sensor ist bei Getreide nach dem Schossen bzw. nach dem Bestandsschluss der Kulturen, bei Mais zum 6-10-Blattstadium und bei Kartoffeln zum Reihenschluss möglich. Im Winterraps kann der Sensor für einen „Herbst-Scan“ zur Ermittlung der N-Aufnahme genutzt werden.
  7. Welche Informationen muss eine Ausbringungskarte mindestens enthalten?
    1. Schlagname oder Schlagnummer
    2. Schlagumriss
    3. Schlaggröße
    4. Fruchtart
    5. Datum der Maßnahme und EC-Stadium
    6. Durchschnittliche Ausbringungsmenge in kg N/ha
    7. Eine Legende oder ein Histogramm, aus der/dem ersichtlich ist, welche N-Mengen auf welchen Teilflächen des Schlages ausgebracht wurden.
  8. Wie kann ich sicher sein, dass beim Sensoreinsatz die N-Obergrenze nach neuer DüV eingehalten wird?
    Der nach neuer DüV ermittelte N-Düngebedarf stellt eine standort- und kulturbezogene Obergrenze dar, die nicht überschritten werden darf. Ausnahmeregelungen für den Sensoreinsatz gibt es nicht.
    Wenn absehbar ist, dass durch den Sensor mehr als die zulässige Obergrenze ausgebracht wird, muss der Einsatz entsprechend gedeckelt werden. Es wird empfohlen, dies zur letzten N-Gabe vorzusehen. Der Yara-N-Sensor ermöglicht dies durch eine sog. Zielwertdüngung, der ISARIA-Sensor der Claas-Systeme wird in der nächsten Version einen Automodus enthalten, der für die Ausbringung eine vorgegebene Durchschnittsmenge gewährleistet. Das ist die Restmenge, die bis zur Obergrenze noch möglich ist.
  9. Sind auch der Einsatz anderer Techniken wie Güllensensoren, Spektraldaten von Agrardrohnen oder Satellitendaten für die N-Düngung förderfähig?
    Nein, die Verwendung solcher Daten kann zwar hilfreich sein, die zugrunde liegenden Verfahren sind jedoch derzeit nicht ausgereift genug, um die gängigen Online-Sensorsysteme ersetzen zu können.
  10. Kann der Sensor zur Optimierung auch mit zusätzlichen Karten (Ertragspotentialkarten, Bodendaten, langjährige Satellitendaten u.ä.) verwendet werden? 
    Dieses Map-Overlay genannte Verfahren kann angewendet werden. In Frage kommt Kartenmaterial, mit dem unterschiedliche Ertragspotentiale auf Teilflächen identifiziert werden können. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Zu- und Abschläge für die Teilflächen fachgerecht erfolgen und in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. 

Dateien

FAKT-Maßnahme F3_Internet.pdf

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.